Rechtsform des landwirtschaftlichen Betriebes
„In welcher Rechtsform führe ich meinen landwirtschaftlichen Betrieb?“, ist eine häufige Frage vor allem bei der Hofübergabe bzw. der Übernahme des elterlichen Betriebes.
Von entscheidender Bedeutung ist die Wahl der Gesellschaftsform für den landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betrieb. Besonders wichtig ist diese Frage bei der Neugründung bzw. Neuaufnahme eines landwirtschaftlichen Betriebes.
Beratung bei der Wahl der Rechtsform für den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie als Landwirt und Betriebsinhaber umfassend und unabhängig mit der Kompetenz von Fachanwälten für Agrarrecht in allen Fragen rund um das Landwirtschaftsrecht, insbesondere bei der für die Zukunft Ihres landwirtschaftlichen Betriebes entscheidenden Wahl der Betriebsform.
Landwirtschaftliche Betriebe sind heute aufgrund der Marktsituation vielfach gezwungen noch weiter Kosten einzusparen. Zudem muss sich die bäuerliche Landwirtschaft zunehmend gegen Großbetriebe und Agrarindustriekonzerne in einem denkbar ungleichen Wettbewerb behaupten. Ein Trend geht daher zu landwirtschaftlichen Kooperationen zwischen bäuerlichen Betrieben. Zahlreiche Möglichkeiten stehen zur Verfügung, so z.B. die bekannte Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Tierhaltungsgemeinschaften nach § 51 a Bewertungsgesetz (BEWG), Einkaufsgemeinschaften und Maschinengemeinschaften.
Die Neugründung eines landwirtschaftlichen Betriebes
Besondere Herausforderungen stellen sich für diejenigen, die neu in die Landwirtschaft einsteigen wollen. Bei der Gründung eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind zahlreiche Fragen zu klären. Persönliche Voraussetzungen sind ebenso wichtig, wie Kapital und Infrastruktur. Die Infrastruktur des Betriebes (Flächen, Wirtschaftsgebäude, Betriebsmittel) muss rechtlich gesichert sein, nicht zwingend im Eigentum. Existenzgründer in der Landwirtschaft und Junglandwirte können die Zuteilung von landwirtschaftlichen Ansprüchen aus der sog. nationalen Reserve beantragen. Wir unterstützen Sie bei allen erforderlichen Fragen, Anträgen und Genehmigungen, damit Sie Ihren Berufstraum unter eigener Betriebsnummer erfolgreich leben können.
Die GmbH & Co. KG in der Landwirtschaft
Noch wichtiger als das Einsparen von Kosten ist die langfristige Zukunftssicherung des Betriebes. Hier stellt sich insbesondere aus erbrechtlichen und vor allem steuerrechtlichen Gründen regelmäßig die Frage, in welcher konkreten Rechtsform der Betrieb geführt wird, z.B. in Form der GmbH & Co. KG. Nicht zuletzt die Notwendigkeit weiterer wirtschaftlicher und meist gewerblicher Standbeine des Betriebes macht die Gründung einer GmbH & Co. KG in der Regel erforderlich. Auch Lohnunternehmerleistungen spielen häufig eine Rolle.