anwaltliche Vertretung im Staatskirchenrecht
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten und vertreten Sie als Orden, Kongregation, kirchliche Institution oder kirchlichen Träger als Fachanwälte für Verwaltungsrecht auch in den verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten des Staatskirchenrechts.
Kirchliche Selbstbestimmung
Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche ist grundsätzlich geprägt von der Religionsfreiheit, der Trennung von Staat und Kirche und dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht. Nicht zuletzt durch das umfassende soziale Engagement der Kirchen und ihrer dadurch im öffentlich-rechtlichen Interesse liegenden Tätigkeit, bedarf es einstweilen noch der rechtlichen Klärung von Detailfragen zwischen Staat und Kirche.
Baulast bei kirchlichen Liegenschaften
Wir beraten Sie unter anderem im Hinblick auf die Nutzung staatlicher Liegenschaften und zu den entsprechenden Baulasten.
Wir vertreten Orden umfassend, auch in sonstigen rechtlichen Angelegenheiten. Dabei beachten wir kirchenrechtliche Besonderheiten, wie z.B. die Einholung einer kirchenaufsichtsrechtlichen Genehmigung.
Sie haben Fragen. Wir geben Ihnen Antworten.