Förderung Wohnungsbau

Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten und vertreten Sie im Grundstücks- und Immobilienrecht. Als Fachanwälte für Verwaltungsrecht beraten wir Bauherren und Immobilieneigentümer in allen Fragen rund um die staatliche Förderung von Wohnungsbauvorhaben.

Mit der staatlichen Förderung im Wohnungsbau (Wohnraumgesetze / Wohnraumfördergesetze) soll insbesondere dem Bedarf an sozialem Wohnraum begegnet werden. Kommunen und Länder bieten unterschiedliche Förderungen (z.B. Zinsverbilligung, Darlehen, Bürgschaften) in verschiedenen Förderprogrammen (z.B. Grundförderung, Anschlussförderung / Zusatzförderung) und Förderwegen (z.B. 1. Förderweg mit teilweiser Rückzahlungsverpflichtung der Fördermittel, 2. Förderweg mit sog. verlorenen Zuschüssen) an. Für Kommunen und Länder handeln zumeist deren Wohnungsbauanstalten (z.B. vormals Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin), heute überwiegend Investitionsbanken (z.B. Investitionsbank Berlin) und Behörden (z.B. Regierungen, LHS München). Sie überwachen die Einhaltung von Förderbedingungen. Konkret prüfen sie regelmäßig die Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Objekte und die Einhaltung der Belegungsbindung nach dem Wohnungsbindungsgesetz. Bei Verstößen werden Vertragsstrafen fällig und/oder Fördermittel zurückgefordert. Aktuell für Objekte in Berlin von Bedeutung ist die Möglichkeit der barwertigen Rückzahlung von Aufwendungsdarlehen nach den AD-Rückzahlungsvorschriften Berlin.

Sie haben Fragen. Wir geben Ihnen Antworten.