Zeithonorar
Die Vereinbarung eines Zeithonorars stellt (außer bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten) den Regelfall für die Vergütung unserer anwaltlichen Beratung dar. Diese Vereinbarung ist in vielen Fällen auch für Sie die wirtschaftlichste Honorierung unserer Beratungs- und Vertretungsleistung. Nur diese Vergütungsform wird dem Prinzip von ausgeglichener Leistung und Gegenleistung unmittelbar gerecht. Vergütet wird hierbei ausschließlich die Zeit, welche wir für Sie tätig sind. Im Gegensatz dazu kann bei der Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder der Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Gegenleistung, also das Honorar in einem nicht leicht nachvollziehbaren Verhältnis zu der zeitlich erbrachten Tätigkeit stehen. Das Zeithonorar ermöglicht Ihnen jederzeit volle Kostenkontrolle. Sie erhalten mit unserer Kostennote die Nachweise über die konkret erbrachte Tätigkeit. So können Sie jederzeit prüfen, welche Leistung Ihrer Gegenleistung gegenübersteht.
Die Höhe unseres Stundensatzes hängt von Ihrer konkreten Angelegenheit ab. Maßgeblich sind die Schwierigkeit Ihrer Angelegenheit, das für Sie mit der Angelegenheit verbundene wirtschaftliche Interesse und die mit Ihrer Interessenwahrnehmung verbundenen Haftungsrisiken für unsere Kanzlei. Unsere Stundensätze liegen zwischen EURO 250,00 und EURO 350,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und Nebenkosten nach dem RVG (z.B. Telekommunikationspauschale, Fahrtkosten, Auslagen). Die Vertretung von Interessengemeinschaften bzw. mehreren Betroffenen einer Angelegenheit kann auf Wunsch anteilig abgerechnet werden.