Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Die Höhe des Honorars nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmt sich nach Gebührentabellen in Abhängigkeit vom konkreten Streitwert. Eine Abrechnung nach dem RVG bieten wir regelmäßig in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten an. Ist Ihnen der Streitwert in Ihrer Angelegenheit bekannt, können Sie sich einen konkreten Kostenüberblick mittels eines sog. Prozesskostenrechners im Internet verschaffen (vgl. „Links“).