Kanzlei für Wirtschaftsrecht in München

Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten und vertreten Sie umfassend im Zivilrecht, auch in Rechtsfragen rund um das Wirtschaftsrecht.

Vertragsgestaltung: Kooperationsvertrag

Im Bereich wirtschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Unternehmen bzw. Gesellschaften gehören Kooperationen inzwischen zum Alltag vieler Unternehmen. Die Gründe, aus denen heraus Kooperationen eingegangen werden, sind regelmäßig unterschiedlich. Ziel einer Kooperation ist aber immer, einen positiven Nutzen für alle Beteiligte zu erreichen, eine sogenannte Win-Win-Situation herzustellen. Wir prüfen und gestalten für Sie unter Berücksichtung dieses Ziels Kooperationsverträge und Entwicklungsverträge zur regelmäßigen Zusammenarbeit oder auch für eine einzelne Projektdurchführung. Zur Bündelung von Ressourcen können notwendige Unterstützungsmaßnahmen oder die Nutzung von Einrichtungen und der Austausch von Erfahrungen und Ergebnissen geregelt werden.

Gewerblicher Rechtsschutz: Sortenschutz

Neben den Regeln des Güter- und Leistungstausches beraten wir Sie außerdem zu Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes (Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, u.a.) und zum sog. Lautbarkeitsrecht (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)). Auch im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes angesiedelt ist beispielweise das Sortenschutzrecht, in welchem wir Sie als Fachanwalt für Agrarrecht beraten und vertreten. Im Verletzungsfall vertreten wir Sie als Rechtsinhaber bei der Durchsetzung von Beseitigungs-, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und ggf. Vernichtungsansprüchen gegen den Verletzer. Im Wettbewerbsrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Arten von Auseinandersetzungen mit Konkurrenten.

Unternehmensverkauf: Gesellschaftsanteile oder Wirtschaftsgüter

Wir begleiten Ihr Unternehmen in Fragen der Unternehmensnachfolge, beim Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf bzw. beim Kauf oder Verkauf von Betriebsteilen. Nicht nur in diesem Zusammenhang beschäftigen wir uns insbesondere mit einzelnen Problembereichen, wie z.B. bestehenden Arbeitsverträgen, rechtlichen Risiken bei der Produkthaftung oder zollrechtlichen Bestimmungen. Von zunehmender Bedeutung im Bereich der Unternehmensnachfolge ist anstelle der klassischen Schenkung oder Vererbung die Übertragung von Unternehmensvermögen unter Nutzung der Regelungen des Gesellschaftsrechts. Vermögen wird auf Nachkommen übertragen, indem es vom Übergeber in eine Gesellschaft, auch Familienpool genannt, eingebracht wird. Sowohl Übergeber als auch Übernehmer werden an der Gesellschaft beteiligt. Wir beraten Sie bei der Wahl der Gesellschaftsform und bei der Gestaltung der jeweiligen Beteiligungsquoten an der Gesellschaft, mit welchen die Übertragung des Unternehmensvermögens auf den Unternehmensnachfolger gesteuert werden.

Europarecht: Verbraucherschutz

Zunehmend spielt auch das europäische Wirtschaftsrecht eine große Rolle, hier vor allem im Bereich des Verbraucherschutzrechts. Aktuell und bisher nicht abgeschlossen wird das nationale Recht durch das Europarecht verändert. Wir unterstützen Sie bei einer ggf. notwendigen Anpassung von vertraglichen Regelungen. Ebenfalls unterstützen und beraten wir Sie bei der Entwicklung unternehmensspezifischer Verhaltenskodizes, um Ihr Unternehmen nicht zuletzt in der Öffentlichkeit als integren Geschäftspartner darzustellen.

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