Rechtsanwalt für Vereinsrecht München

Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten und vertreten Sie umfassend im Zivilrecht. Wir beraten Sie in allen Fragen zu Ihrem Verein, einem eingetragenen Verein (e.V.) oder Verband.

Anwaltliche Beratung zu Vereinssatzung

Wir unterstützen Sie bei der Vereinsgründung oder Verbandsgründung und arbeiten eine wirksame Satzung für Ihren Verein oder Verband aus. Wir stimmen die Satzung dabei langfristig auf den konkreten Vereinszweck und die konkreten Vorstellungen der Gründungsmitglieder ab. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Änderung der Satzung des Vereins oder Verbands.

Wirksame Vertretung eines Vereins

Wir beraten Ihren Verein oder Interessenverband zum gesamten Vereinsrecht, so z.B. zur Gemeinnützigkeit, zur Eintragung im Vereinsregister, zur Rechtsfähigkeit, zur Organisation und zur Vertretung und Geschäftsführung.

Wir prüfen für Sie Fragen der Mitgliedschaft, insbesondere Rechte und Pflichten von Vereinsmitgliedern. Im Rahmen der Satzungsgestaltung stimmen wir mit Ihnen ab die Aufnahme, den Ausschluss und den Austritt von Mitgliedern. Für Sie als Vereinsmitglied prüfen wir Auskunftsrechte gegen den Verein und setzen diese unter Berücksichtigung Ihrer berechtigten Interessen ggf. im Wege der Einsichtnahme in Vereinsunterlagen durch.

Prüfung Beschlussfassung durch Mitgliederversammlung

Wir bereiten mit Ihnen Mitgliederversammlungen vor und prüfen vor allem diejenigen Formalien, die bereits im Vorfeld beachtet werden müssen, um wirksame Beschlussfassung und Wahlen sicherzustellen. Wir berücksichtigen hierbei Ihre Regelungen der Vereinssatzung zur Beschlussfähigkeit und im Hinblick auf die konkrete Durchführung von Abstimmungen bzw. zeigen Ihnen ggf. verschiedene Möglichkeiten auf.

Die Haftung des Vereinsvorstandes

Wir beraten Sie zu Haftungsfragen des Vereins und der Vereinsorgane, hier vor allem zur Haftung der Vorstände und der Kassenprüfer. Es haften auch ehrenamtlich Tätige dem Verein gegenüber dafür, dass sie ihre Tätigkeit richtig machen. Verstöße können zu Schadensersatzansprüchen führen. Wir beraten Sie daher auch zu Möglichkeiten zur Abmilderung von Haftungsrisiken.

Liquidation des Vereins

Auch beraten wir Sie im Zusammenhang mit der Auflösung, der Liquidation und der Insolvenz Ihres Vereins und einer etwaigen finanziellen Haftung der Mitglieder bzw. im Zusammenhang mit dem sog. Vereinsstrafrecht.

Geschäftsordnung des Vereins

Wir erstellen für Sie vereinsinterne sog. Geschäftsordnungen z.B. für den Vereinsvorstand und beraten den Vorstand sowohl im Hinblick auf seine Bildung/Zusammensetzung als auch für die laufende Tätigkeit.

Der Verein hat sog. Strafgewalt. Voraussetzung hierfür ist, dass Sanktionen in der Satzung geregelt sind. Wir prüfen für Sie vor allem, ob die Ordnungsmittel in einem angemessenen Verhältnis zu einem etwaigen Fehlverhalten eines Mitglieds stehen.

Sie haben Fragen. Wir geben Ihnen Antworten.