Tierseuchenrecht
Die Anordnung des Veterinäramts nach dem Tiergesundheitsgesetz
Rechtsanwälte Schneider & Collegen München beraten Sie als Tierhalter umfassend und unabhängig mit der Kompetenz eines Fachanwalts für Agrarrecht und fünf Fachanwälten für Verwaltungsrecht in allen Fragen rund um das Landwirtschaftsrecht und damit zu allen Fragen der Tierhaltung, konkret zum Tiergesundheitsrecht, dem früheren Tierseuchenrecht.
Verordnungen nach dem Tiergesundheitsgesetz
Als Tierhalter insbesondere von Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden unterliegen Sie einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und Pflichten.
Die Tierhaltung wird maßgeblich durch das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG), das frühere Tierseuchengesetz (TierSG) bestimmt. Das Tiergesundheitsgesetz – dessen Einhaltung das Veterinäramt überwacht – stellt die Grundlage für weitere Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Anordnungen dar, z.B. BHV-1 Verordnung, BVDV-Verordnung, Viehverkehrsverordnung und Tuberkulose-Verordnung.
Lebensmittelrecht gilt für den Milcherzeuger
Milchbetriebe unterliegen zudem dem Lebensmittelrecht, so z.B. der Milchhygieneverordnung. Schon ein verhältnismäßig geringer Verstoß gegen eine der vorgenannten Pflichten kann zu einer Anordnung bzw. einem Bescheid mit Zwangsgeldandrohung und zu einem Bußgeldbescheid führen. Ein schwerer Verstoß kann sogar ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Sie haben Fragen. Wir geben Ihnen Antworten.