Ethylen Pipeline Süd
Die Rechtsanwälte Schneider & Collegen München vertreten Mandanten in Verfahren auf vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignung wegen der Ethylen Pipeline Süd (EPS), einer privatnützigen Gasleitung zur Verbindung von Chemiestandorten im süddeutschen Raum.
Von der Trassenführung dieser Pipeline sind zahlreiche private Eigentümer betroffen. Sie wurden durch die Behörden enteignet, die Projektgesellschaft der EPS vorzeitig in den Besitz eingewiesen. Die Enteignungsverfahren werden in Bayern auf Grundlage des hierfür extra geschaffenen BayRohrLEnteigG durchgeführt.
Hiergegen haben sich Betroffene auch in Bayern gewehrt. Sie sind insbesondere gegen die Enteignungsbeschlüsse der Behörden vorgegangen.
In einem dieser Verfahren hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München auf unseren Antrag hin die Berufung gegen ein in erster Instanz zu Ungunsten der Betroffenen entschiedenes Urteil des Verwaltungsgerichts München zugelassen. Der BayVGH sieht in diesem Verfahren besondere rechtliche Schwierigkeiten. Insbesondere bedarf die Frage, ob das BayRohrLEnteigG überhaupt die erforderliche Allgemeinwohldienlichkeit ausreichend konkretisiert und durch die gesetzliche Grundlage der Enteignungszweck dauerhaft gesichert ist, der eingehenden Prüfung. Dies wird derzeit durch die Verfassungsgerichtsbarkeit überprüft. Eine Entscheidung steht aus.